Überschall

Neonlight | Mr. Moe | Jivee | Pull180 | Thrasha

Samstag

17.06.

2023

Beginn

23:00 Uhr

AK

8,-

Überschall

Neonlight (Diascope / Blackout)
Mr. Moe (yllbeatz kru / Bunker Food)
Jivee (Bass Focus / Vibez)
Pull180 (Überschall)
Thrasha (Erfurt)

Denke ich an Neurofunk in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht, da mich irgend so ein grelles Neonlicht anfunzelt. Und womöglich weil Neurofunk eh nicht zum Einschlafen gemacht ist. Beides in Kombination, also Neonlicht und Neurofunk, ist wohl aber einer der besten Energydrinks, die man haben kann, ohne sich dabei irgendeine Plörre in den Hals zu kippen. Der ein oder andere ahnt es schon, es geht um Neonlight. Die zwei Belzebuben aus Bach-City sind Deutschlands Exportschlager, wenn es um dreckige, schroffe und mitunter entspannt aggressive Beats geht. Dabei haben sie auf beinahe jedem namhaften Neurofunk Label released und sind Stammgäste beim Let it Roll oder auf den Rampage Partys oder oder oder. Mit ihrem letzten Album „Vanity Fair“ haben sie ihren Blick auf die Gesellschaft verarbeitet und ein Stück Musik abgeliefert, dass zu beinebrechenden Tanzschritten einlädt wie das gleichnamige Magazin zum schmökern (uff.. ja ja cringe und so). Aber bei all dem Fame sind Jakob und Tobi auf dem Teppich geblieben und zwei Typen, mit denen man Drachen stehlen kann. Mehr Gefasel braucht es gar nicht, denn am 17.6. könnt ihr Neonlight bei Überschall selbst erleben und vielleicht merkt ihr dann, dass Neonlight eher Ultrafunk abliefert als Neurogebimmse.
Dazu gesellen sich, ebenfalls aus Leipzig, Equalize DJ-Führerscheinabsolventin Jivee, das geballte Abrissdreieck Mr. Moe, der Mann, der sich mit Boxen besser auskennt als mit Strandmuscheln aka Thrasha und die Hausherren von Überschall Pull180.

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Einlassbedingungen


Clubabend

  • Ab 16 Jahre: Besuch nur mit Erziehungsbeauftragung* bis zum Ende der Veranstaltung möglich
  • Ohne Erziehungsbeauftragung kein Einlass unter 18 Jahre!
  • Ab 18 Jahre: uneingeschränkter Einlass

*Eine Erziehungsbeauftragung ist, wenn eine Person über 18 Jahre (der*die „Erziehungsbeauftragte“) für die Dauer einer Veranstaltung, eine Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) trifft. Das heißt die Begleitperson (der*die „Erziehungsbeauftragte“) nimmt in diesem Fall Erziehungsaufgaben wahr und muss während des gesamten Aufenthaltes des*der Jugendlichen bei der Veranstaltung ebenfalls anwesend sein. Die Erziehungsbeauftragung kann nur für jeweils 1 Person übernommen werden!


Allgemeine Einlassbedingungen
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