35 Jahre Kassablanca

Mittwoch

30.04.

2025

Beginn

21:00 Uhr

VVK

25,00 € | 17,00 € | 32,00

Am 30.04.1990 begann diese Reise. Nun, nach 35 Jahren, Hunderttausenden Gästen, mehreren tausend Veranstaltungen, mindestens genauso vielen Bands, Live Acts, DJs, Solokünstler*innen, Workshopleitenden und vielen vielen Mitarbeitenden später – wollen wir mit euch, am 30.04.2025, feiern, anstoßen und weitermachen! Im ganzen Haus, mit einem bunten Programm, mit neuen und altbekannten Gesichtern, mit leckeren Drinks und mit bester Laune – bis in die Morgenstunden.

Die ersten Highlights werden wir euch schon bald verkünden und ab dem 02. März um 19:00 startet unser Vorverkauf via Tix4Gigs! Alle Personen, die sich damals bei StartNext ein Ticket für unseren 30-jährigen Geburtstag sichern konnten, können dies nun endlich einlösen!

Zur Erklärung der Solidartickets:
Damit möglichst viele von euch mit uns 35 Jahre Kassablanca feiern können, bieten wir ein Kontingent Soli Tickets an. Das sind vergünstigte Tickets für deren Kauf wir keinerlei Nachweise von euch benötigen. Wir vertrauen da voll und ganz auf eure Ehrlichkeit! Pro Kauf lassen sich maximal 2 Soli Tickets in den Warenkorb packen. Um diese Tickets gegenfinanzieren zu können, gibt es auch Support Tickets. Das was die Soli Tickets weniger kosten, kosten die Support Tickets mehr. Wer es sich leisten kann mit dem Kauf solcher Tickets die Soli Tickets zu supporten, kann also beherzt zugreifen. Wir würden uns sehr freuen, wenn die Aktion aufgeht!

Wir freuen uns auf euch

VVK: 25,00€ zzgl. Gebühren / Solidartickets 17,00€ zzgl. Gebühren / Supporter:innentickets: 32,00€ zzgl. Gebühren

Zum Kalender hinzufügen: ICAL

Einlassbedingungen


Clubabend

  • Ab 16 Jahre: Besuch nur mit Erziehungsbeauftragung* bis zum Ende der Veranstaltung möglich
  • Ohne Erziehungsbeauftragung kein Einlass unter 18 Jahre!
  • Ab 18 Jahre: uneingeschränkter Einlass

*Eine Erziehungsbeauftragung ist, wenn eine Person über 18 Jahre (der*die „Erziehungsbeauftragte“) für die Dauer einer Veranstaltung, eine Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) trifft. Das heißt die Begleitperson (der*die „Erziehungsbeauftragte“) nimmt in diesem Fall Erziehungsaufgaben wahr und muss während des gesamten Aufenthaltes des*der Jugendlichen bei der Veranstaltung ebenfalls anwesend sein. Die Erziehungsbeauftragung kann nur für jeweils 1 Person übernommen werden!


Allgemeine Einlassbedingungen
Das Kassa
sagt Danke:

Barbara Kühn
Martin Döhler
Bruno
Schunki
Norbert Reif
Helmut Lange
Judge Dread
Desmond Dekker
Laurel Aitken
Dr. Thomas Alster
Aljoscha Rompe
Bernhard
Tom Schau
Jens Köhler
Frank Döbert
Sören Bodner
Lothar König
Dietmar Kühn