Hausordnung Kassablanca
Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz und geschlechtlicher Gleichstellung. Der Verein tritt rassistischen, fremdenfeindlichen, sexistischen, antisemitischen, diskriminierenden und homophoben Einstellungen und Bestrebungen entgegen.
Faschismus ist keine Weltanschauung, sondern ein Verbrechen.
1) AfD-Mitgliedschaft / Kameradschaften etc.
Besucher:innen, von denen bekannt ist, dass sie Mitglieder der AfD, der HEIMAT! (vormals NPD), rechter Kameradschaften und Verbänden sind, oder mit solchen in Verbindung stehen, haben Hausverbot. Wir halten diese Verfahrensweise für selbstverständlich, da es das Kassablanca nicht geben würde, wenn solche Parteien sowie damit verbundene Personenkreise an der Macht wären.
2.) Männerbünde wie Burschenschaften etc.
Mitglieder von Burschenschaften, Männerbünden oder ähnlichen Organisationen, die auf eine geschlossene Gemeinschaft von Männern abzielen oder die Prinzipien der Gleichheit und Toleranz nicht wahren, haben keinen Zugang zu den Veranstaltungen des Vereins. Der Verein bzw. die vom Verein beauftragten Mitarbeiter:innen behalten sich das Recht vor, bei Zweifeln über die Zugehörigkeit zu solchen Organisationen, den Zutritt zu Veranstaltungen zu verweigern. Diese Regelung dient der Förderung einer offenen und respektvollen Gemeinschaft und soll sicherstellen, dass alle Mitglieder und Gäste sich in einem inklusiven Umfeld wohlfühlen.
3.) Tätowierungen
Personen mit Tätowierungen, deren Darstellung gegen die Vereinskonzeption bzw. gegen die Satzung verstößt, haben generell Hausverbot. Dagegen verstoßen Tätowierungen mit rassistischen, sexistischen, diskriminierenden, und (neo)faschistischen / nationalsozialistischen Inhalten. Dazu zählen insbesondere vom Nationalsozialismus gebrauchte und missbrauchte Runen oder Zeichen (SS, 88, usw.).
Das nachträgliche „überziehen“ von T-Shirts oder anderen Kleidungsstücken ist NICHT ausreichend!
Tätowierungen kann man nachträglich so umarbeiten, dass die ursprüngliche Tätowierung unkenntlich wird oder auch entfernen lassen (Lasern / Hauttransplantation). Einzig dies akzeptieren wir als wirksamen Widerruf/Distanzierung von solchen Einstellungen in der Vergangenheit.
4.) Kleidungsstücke
Das Gleiche wie für Tätowierungen gilt für Kleidungsstücke jedweder Art – selbstverständlich auch insbesondere für „Thor-Steinar“ und „Yakuza“- Kleidungsstücke. Das Überziehen eines „neutralen“ Kleidungsstückes über ein solches gegen die Hausordnung verstoßendes Kleidungsstück, ist unzulässig. Das (zeitweise) Aufbewahren (abgeben) derartiger Kleidungsstücke im Haus (Garderobe, Einlasstresor etc.) ist nicht gestattet. Ob das Ausziehen solcher Kleidungsstücke einen Zutritt zur Veranstaltung möglich machen, liegt im Ermessen des Sicherheitspersonals und der Abendleitung der jeweiligen Veranstaltung.
5.) Gäste, welche MitarbeiterInnen beleidigen oder diskriminieren
Solche Gäste erhalten sofort Hausverbot, denn auch hier gilt die Hausordnung:
rassistische/s, sexistische/s oder diskriminierende/s Äußerungen und Verhalten haben im Hause keinen Platz. Selbstverständlich gilt dies auch für schwulen/lesbenfeindliche Äußerungen/Verhaltensweisen oder auch nonverbale Verhaltensweisen wie z.B. das jemand hinter die Bar langt usw.
Dies gilt natürlich auch dann, wenn Personen, welche in dieser Weise auffällig werden, zum Freundes- oder Bekanntenkreis von Mitarbeiter:innen gehören. Es gibt da keinerlei Ausnahmen. Auch diese Personen haben das Haus sofort zu verlassen. Zum Haus zählt auch der Einlassbereich und das Außengelände des Kassas.
6.) Gäste, die andernorts Gewalt anwenden und/oder gegen die Satzung verstoßen
Gäste, welche andernorts (z.B. auf Festivals, im Stadtgebiet usw.) in rassistischer, sexistischer und diskriminierender Weise – insbesondere in Verbindung mit Gewalt – gegen andere Menschen vorgegangen sind, sollten verstärkt beobachtet werden.
Mitarbeiter:innen, welche solche Besucher:innen erkennen, mögen bitte sofort mit den entsprechenden Verantwortlichen (Veranstalter:innen, Einlass) Kontakt aufnehmen. Diesen Besucher:innen soll beim Besuch des Kassas, der Einlass verweigert werden. Es zählen nur Sachverhalte, wo der/die Mitarbeiter:in SELBST zugegen/betroffen war. !Hörensagen is nich!
Natürlich hoffen wir, dass so wenig wie möglich solcher Besucher:innen erscheinen, welche die Anwendung dieser Regeln erforderlich machen…